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Antragsformulare und Checkliste
Hilfe

Grad der Behinderung (GdB)

Der Grad der Behinderung (GdB) für Kinder mit LKGN-Fehlbildungen und ihre Folgen beträgt je nach Schweregrad 50 bis 100 Prozent.

Antragstellung

Den Antrag können die Eltern direkt nach der Geburt beim zuständigen Versorgungsamt stellen. Der GdB sollte erst nach Abschluss der Primärbehandlung neu bewertet werden.

Benötigte Unterlagen

  • • Ausgefüllter Antragsbogen des Versorgungsamtes
  • • Ärztliche Befunde und Diagnosen
  • • Nachweise über Behandlungen und Operationen
  • • Gegebenenfalls Fotos

Nachteilsausgleich H (Hilfsbedürftigkeit)

Wichtig: Den Kindern steht zusätzlich der Nachteilsausgleich H (Hilfsbedürftigkeit) zu, da sie zum Beispiel mehrfach wöchentlich zu logopädischen und kieferorthopädischen Behandlungen gebracht werden müssen.

GdB nach Schweregrad

GdB 50

Leichtere Formen, gute Korrekturmöglichkeiten

GdB 60-70

Mittlere Ausprägung, mehrere betroffene Bereiche

GdB 80-90

Schwere Ausprägung, umfangreiche Behandlung nötig

GdB 100

Sehr schwere Fälle mit multiplen Einschränkungen

Vorteile eines Schwerbehindertenausweises

  • Steuerliche Freibeträge
  • Ermäßigungen bei öffentlichen Verkehrsmitteln
  • Parkerleichterungen
  • Zusätzlicher Urlaub für berufstätige Eltern
  • Kündigungsschutz für berufstätige Eltern

Neubewertung

Nach Abschluss der Primärbehandlung (meist im Jugendalter) sollte der GdB neu bewertet werden. Durch erfolgreiche Behandlungen kann sich der Grad verringern.

Brauchen Sie Unterstützung?

Wir beraten Sie gerne persönlich zu allen Fragen rund um LKGN-Fehlbildungen.