Grad der Behinderung (GdB)
Der Grad der Behinderung (GdB) für Kinder mit LKGN-Fehlbildungen und ihre Folgen beträgt je nach Schweregrad 50 bis 100 Prozent.
Antragstellung
Den Antrag können die Eltern direkt nach der Geburt beim zuständigen Versorgungsamt stellen. Der GdB sollte erst nach Abschluss der Primärbehandlung neu bewertet werden.
Benötigte Unterlagen
- • Ausgefüllter Antragsbogen des Versorgungsamtes
- • Ärztliche Befunde und Diagnosen
- • Nachweise über Behandlungen und Operationen
- • Gegebenenfalls Fotos
Nachteilsausgleich H (Hilfsbedürftigkeit)
Wichtig: Den Kindern steht zusätzlich der Nachteilsausgleich H (Hilfsbedürftigkeit) zu, da sie zum Beispiel mehrfach wöchentlich zu logopädischen und kieferorthopädischen Behandlungen gebracht werden müssen.
GdB nach Schweregrad
GdB 50
Leichtere Formen, gute Korrekturmöglichkeiten
GdB 60-70
Mittlere Ausprägung, mehrere betroffene Bereiche
GdB 80-90
Schwere Ausprägung, umfangreiche Behandlung nötig
GdB 100
Sehr schwere Fälle mit multiplen Einschränkungen
Vorteile eines Schwerbehindertenausweises
- Steuerliche Freibeträge
- Ermäßigungen bei öffentlichen Verkehrsmitteln
- Parkerleichterungen
- Zusätzlicher Urlaub für berufstätige Eltern
- Kündigungsschutz für berufstätige Eltern
Neubewertung
Nach Abschluss der Primärbehandlung (meist im Jugendalter) sollte der GdB neu bewertet werden. Durch erfolgreiche Behandlungen kann sich der Grad verringern.



